FOSCheck

Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt gemäß § 12 VOFOS (Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen, 17. Juli 2018)

Orientierungshilfe, keine verbindliche Rechtsauskunft.

Amtlicher Wortlaut § 12 VOFOS (Hessenrecht)

§ 12 Abs. 5 VOFOS: Ohne erfüllte Praktikumsanforderungen (§ 4) keine Zulassung.

Hinweis: 0 Punkte in einem der Fächer führen immer zur Nichtzulassung (§ 12 Abs. 4 VOFOS).

Allgemeiner Lernbereich

Beruflicher Lernbereich

Aktivieren, wenn die Durchschnittsnote aus den vier TF-Fächern berechnet werden soll.