Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt gemäß § 12 VOFOS (Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen, 17. Juli 2018)
Orientierungshilfe, keine verbindliche Rechtsauskunft.
Amtlicher Wortlaut § 12 VOFOS (Hessenrecht)
§ 12 Abs. 5 VOFOS: Ohne erfüllte Praktikumsanforderungen (§ 4) keine Zulassung.
Hinweis: 0 Punkte in einem der Fächer führen immer zur Nichtzulassung (§ 12 Abs. 4 VOFOS).
Aktivieren, wenn die Durchschnittsnote aus den vier TF-Fächern berechnet werden soll.
Beurteilung gemäß § 12 VOFOS: Abs. 3 (Noten/Ausgleich Nr. 1–4), Abs. 4 (null Punkte), Abs. 5 (Praktikum § 4)